Kreislauf von Abgas und Verbrennungsluft

Feuerstätten benötigen eine ausreichende Menge Verbrennungsluft. Früher wurde diese dem Raum entnommen und strömte durch undichte Bereiche der Gebäudehülle nach. Seit die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) immer dichtere Gebäudehüllen verlangt, kann nur noch wenig Luft über die Gebäudehülle ins Haus strömen. Zusätzlich erzeugen Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner oder Lüftungsanlagen Unterdruck im Haus. Für die Feuerstätte bedeutet dieses, dass sie eventuell nicht genug Sauerstoff für die Verbrennung erhält. Die Verbrennungsluft kann über den Schornstein mit sogenannten LAS-Systemen zugeführt werden.

Raumluftunabhängige Schornsteine leiten die Abgase über Dach ab und versorgen gleichzeitig die Feuerstätte mit Verbrennungsluft.

Kreislauf von Abgas und Verbrennungsluft

Feuerstätten benötigen eine ausreichende Menge Verbrennungsluft. Früher wurde diese dem Raum entnommen und strömte durch undichte Bereiche der Gebäudehülle nach. Seit die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) immer dichtere Gebäudehüllen verlangt, kann nur noch wenig Luft über die Gebäudehülle ins Haus strömen. Zusätzlich erzeugen Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner oder Lüftungsanlagen Unterdruck im Haus. Für die Feuerstätte bedeutet dieses, dass sie eventuell nicht genug Sauerstoff für die Verbrennung erhält. Die Verbrennungsluft kann über den Schornstein mit sogenannten LAS-Systemen zugeführt werden.

Raumluftunabhängige Schornsteine leiten die Abgase über Dach ab und versorgen gleichzeitig die Feuerstätte mit Verbrennungsluft.

Auswirkungen einer Lüftungsanlage

Mechanische Lüftungsanlagen gewährleisten in luftdichten Gebäuden ein nach hygienischen, physiologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten behagliches Raumklima, indem sie den 0,4- bis 0,8-fachen Anteil der Raumluft pro Stunde austauschen. Der gleichzeitige Betrieb einer Lüftungsanlage und einer raumluftabhängigen Feuerstätte ist jedoch nur zulässig, wenn

  • die Lüftungsanlage keinen größeren Unterdruck als zwei Pa im Haus erzeugt (bau­aufsichtliche Zulassung)
  • besondere Sicherheits­einrichtungen die Abgasabführung der raumluftabhängigen Feuerstätte überwachen
  • bei zu starkem Unterdruck die Lüftungsanlage abschaltet

Installateure einer Lüftungsanlage müssen diese Sicher­heitsvorschriften ebenfalls beachten.

Raumluftunabhängige Verbrennungsluftzufuhr löst das Problem. Sogenannte Luft-Abgas-Schornsteine (LAS-Systeme) mit konzentrischer oder nebenein­ander liegender Schachtanordnung leiten die Abgase über Dach ab und führen gleichzeitig die Verbrennungsluft zur Feuerstätte. Bei Heizungsanlagen ist dieses Prinzip bereits seit vielen Jahren bewährt. Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe, wie z.B. bei Kaminöfen, ist es relativ neu, wird aber in der Bauweise von heute immer mehr zum Standard, zumal aufwändige Sondermaßnahmen wie z.B. eine sepa­rate Luftkanalverlegung zum Kaminofen durch den LAS-Schornstein entfallen können.

Rußbrandbeständige Luft-Abgas-Schornsteine führen die Verbrennungsluft über den Ringspalt zwischen Innenrohr oder über einen zusätzlichen seitlich an­geordneten Schacht zur Feuerstätte. Der heutige Stand der Technik stellt sicher, dass sich an der Schornsteinmündung Abgase und Zuluft nicht mischen können. Als positiver Nebeneffekt wird bei konzentrischen Systemen die einströmende Luft erwärmt. Diese Vorwärmung steigert die Effizienz des Brennvorganges, erhöht den Wirkungsgrad der Heizungsanlage (Verminderung der Anlagenaufwandszahl) und senkt so den Primärenergiebedarf des Gebäudes.

Bei Feuerstätten für raumluftunabhängige Betriebsweise muss sichergestellt werden, dass maximal acht Pa Unterdruck im Aufstellraum nicht überschritten wird.

Zusätzlich sind folgende Kriterien zu erfüllen, die im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen sind:

  • selbsttätig dicht schließende Türen der Feuerstätte
  • gegenüber dem Aufstellraum geprüfte Dichtheit (Druckdifferenz von 10 Pa im Innern der Feuerstätte einschließlich der Abgas- und Zuluftrohre)

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucher und sollen sicher stellen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Sie müssen entsprechend geprüft und durch eine bauaufsichtliche Zulassung dokumentiert sein.