Die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Kürze
Die Novellierung der 1. Bundesimmissions-schutzverordnung, kurz BImSchV, hat zum Ziel, den Feinstaubausstoß mit Festbrennstoffen betriebener Feuerstätten zu begrenzen. Von der Neuregelung sind sowohl alte als auch neue Feuerstätten betroffen – ausdrücklich ausgenommen sind gelegentlich betriebene offene Kamine und gemauerte Kachelöfen sowie alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerten Kochherde, Back- oder Badeöfen, da sie unter den Bestandsschutz fallen. Alle anderen Feuerstätten sollen bis Ende 2024 stillgelegt, umgerüstet oder durch neue Modelle ersetzt werden. Um die Übergangszeit sozialverträglich zu gestalten, gibt es mehrere Ausnahmen: Öfen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. (Quelle: Heizen mit Holz, UBA)
Feuerstätten effizient betreiben und Feinstaubemissionen reduzieren
Damit Sie mit Ihrer Feuerstätte effizient und umweltfreundlich heizen können, muss diese sachgemäß betrieben werden: Zunächst einmal sollten Sie nur zugelassene Brennstoffe aus dem Fachhandel verwenden; achten Sie zudem darauf, dass Sie immer nur trockenes und naturbelassenes Holz verheizen, um die Feinstaubemissionen möglichst gering zu halten. Vor dem Hintergrund, dass feuchtes Holz zudem einen wesentlich geringeren Heizwert hat, sollten Sie niemals frisch geschlagenes oder feuchtes Holz verbrennen. Größere Holzscheite und Braunkohlebriketts sollten erst bei Glut nachgelegt werden. Verfahren Sie beim Anzünden unbedingt nach Bedienungsanleitung des Herstellers Ihrer Feuerstätte. So sollte auch die Luftzufuhr erst nach Anleitung verringert werden, wenn das Holz bereits gut brennt. Behandelte Hölzer, Altholz, gestrichenes oder lackiertes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Kunststoffe und Abfälle aller Art gehören beispielsweise niemals in Ihren Ofen. Mit dem durch den Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe erhöhten Emissionsausstoß schaden Sie nicht nur sich und Ihren Nachbarn, sondern auch der Umwelt, Ihrer Feuerstätte und Ihrem Schornstein, wodurch hohe Wartungs- bzw. Sanierungskosten entstehen können. Generell müssen Schornstein und Ofen in regelmäßigen Abständen gewartet werden.
Feinstaubemissionen können also mit einer modernen Feuerstätte, die regelmäßig gewartet und sachgemäß betrieben wird, reduziert werden. Damit die Luftqualität in Ihren Wohnräumen nicht beeinträchtigt wird, sollte die Feuerstätte raumluftunabhängig betrieben werden. Sowohl die Verbrennungsluftversorgung als auch die sichere Abgasführung erfolgt dann idealer Weise über einen keramischen Luft-Abgas-Schornstein, dass der Energiehaushalt des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Die Verbrennungsluft wird vollständig von außen bezogen und nicht aus dem Wohnraum entnommen. Auch in diesem Kontext finden Sie in Ihrem Bezirksschornsteinfeger einen kompetenten Ansprechpartner.