Regelungen zur Aufstellung und zum Betrieb von Schornsteinen sind u.a. den Normen, den Landesbauordnungen und den Feuerungs-verordnungen der Bundesländer zu entnehmen. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist ein sachkundiger Ansprechpartner. Da er den Schornstein nach Fertigstellung im Auftrag der örtlichen Bauaufsichtsbehörde abnimmt, sollte er rechtzeitig angesprochen werden.
Mit Blick auf langfristige Nutzung und Schadenfreiheit ist die Verwendung von Schornsteinen mit keramischem Innenrohr zu empfehlen. Einzelheiten zum konstruktiven Aufbau eines Schornsteines enthalten die technischen Unterlagen unserer Mitgliedsfirmen.
Eine umfangreiche Hilfe bietet auch der „Detailplaner“ auf der Homepage der INITIATIVE PRO SCHORNSTEIN e.V.
DIN V 18160-1: 2006-1
Abgasanlagen – Planung und Ausführung
DIN 18160- 5 : 1998-5
Abgasanlagen – Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten – Anforderungen, Planung und Ausführung
DIN EN 13384
Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
DIN EN 13384 – 1 : 2003-01
Abgasanlagen mit einer Feuerstätte
DIN EN 13384 – 2 : 2003 – 12
Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten