Generell sind bei Mehrfachbelegung, also dem Anschluss mehrerer Feuerstätten an den gleichen Schornsteinzug etliche Rahmenbedingungen (z.B. FeuVo) einzuhalten. So dürfen insbesondere keine Feuerstätten mit und ohne Gebläse (z.B. Zentralheizung + Kaminofen) an den gleichen Schornsteinzug angeschlossenen werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist eine Mehrfachbelegung möglich, insofern nach EN13384-2 eine Abgasanlagenbemessung positiv durchgeführt wurde. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen (z.B: einer mechanischen Wohnraumlüftungsanlage) dürfen raumluftabhängige Feuerstätten nur in Einfachbelegung an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Für die raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT) für Einfach- bzw. Mehrfachbelegung erforderlich.
Unsere Mitgliedsunternehmen haben für die Mehrfachbelegung Schornsteinsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (DIBT). In diesen Zulassungen wird detailliert dargestellt unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, u.a.:
Die Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten ist derzeit in Deutschland nicht geregelt. Sollte eine Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten erforderlich sein ist nach Abstimmung aller am Bau beteiligten eine Zustimmung im Einzelfall durch die obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.