Mehrfachanschluss

Wie viele Feuerstätten dürfen an einen Schornstein angeschlossen werden?

Generell sind bei Mehrfachbelegung, also dem Anschluss mehrerer Feuerstätten an den gleichen Schornsteinzug etliche Rahmenbedingungen (z.B. FeuVo) einzuhalten. So dürfen insbesondere keine Feuerstätten mit und ohne Gebläse (z.B. Zentralheizung + Kaminofen) an den gleichen Schornsteinzug angeschlossenen werden.

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist eine Mehrfachbelegung möglich, insofern nach EN13384-2 eine Abgasanlagenbemessung positiv durchgeführt wurde. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen (z.B: einer mechanischen Wohnraumlüftungsanlage) dürfen raumluftabhängige Feuerstätten nur in Einfachbelegung an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Für die raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT) für Einfach- bzw. Mehrfachbelegung erforderlich.

Unsere Mitgliedsunternehmen haben für die Mehrfachbelegung Schornsteinsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (DIBT). In diesen Zulassungen wird detailliert dargestellt unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, u.a.:

  •  maximal drei Feuerstätten gleicher Bauart
  • Anordnung in einer Wohneinheit (ein Brandabschnitt)
  • nur eine Feuerstätte pro Etage
  • Scheitholzbetrieb
  • raumluftunabhängige Betriebsweise

Die Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten ist derzeit in Deutschland nicht geregelt. Sollte eine Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten erforderlich sein ist nach Abstimmung aller am Bau beteiligten eine Zustimmung im Einzelfall durch die obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

 

Zurück zur Übersicht

Mehrfachanschluss

Wie viele Feuerstätten dürfen an einen Schornstein angeschlossen werden?

Generell sind bei Mehrfachbelegung, also dem Anschluss mehrerer Feuerstätten an den gleichen Schornsteinzug etliche Rahmenbedingungen (z.B. FeuVo) einzuhalten. So dürfen insbesondere keine Feuerstätten mit und ohne Gebläse (z.B. Zentralheizung + Kaminofen) an den gleichen Schornsteinzug angeschlossenen werden.

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist eine Mehrfachbelegung möglich, insofern nach EN13384-2 eine Abgasanlagenbemessung positiv durchgeführt wurde. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen (z.B: einer mechanischen Wohnraumlüftungsanlage) dürfen raumluftabhängige Feuerstätten nur in Einfachbelegung an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Für die raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT) für Einfach- bzw. Mehrfachbelegung erforderlich.

Unsere Mitgliedsunternehmen haben für die Mehrfachbelegung Schornsteinsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (DIBT). In diesen Zulassungen wird detailliert dargestellt unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, u.a.:

  •  maximal drei Feuerstätten gleicher Bauart
  • Anordnung in einer Wohneinheit (ein Brandabschnitt)
  • nur eine Feuerstätte pro Etage
  • Scheitholzbetrieb
  • raumluftunabhängige Betriebsweise

Die Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten ist derzeit in Deutschland nicht geregelt. Sollte eine Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten / Brandabschnitten erforderlich sein ist nach Abstimmung aller am Bau beteiligten eine Zustimmung im Einzelfall durch die obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

 

Zurück zur Übersicht