Feuerstätte (Art/System)

Welche Feuerstätten gibt es und dürfen an einem Schornstein betrieben werden?

Heizungsanlagen und Feuerstätten für gasförmige und flüssige Brennstoffe können sofern vom Hersteller freigegeben, an ein mehrschaliges Schornsteinsystem mit keramischen Innenrohren angeschlossen werden. Im Folgenden sollen Einzelraumfeuerstätten für Festbrennstoffe, z.B. Kamin- oder Kachelöfen, genauer betrachtet werden. Generell ist eine ausreichende Versorgung der Feuerstätte mit Verbrennungsluft sicher zu stellen. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen sind in bestimmten Fällen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen um den gemeinsamen Betrieb zu ermöglichen.

Was ist bei dem gemeinsamen Betrieb von Einzelraumfeuerstätten und raumlufttechnischen Anlagen zu beachten?

Bei gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten mit luftabsaugenden Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzug, Ablufttrockner, Zentralstaubsauger) ist folgendes zu beachten:

Gemäß Bauordnung §41 dürfen Lüftungsanlagen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten nicht beeinflussen. Darüber hinaus ist es Kleinkindern nicht möglich im Gefahrenfalle Türen zu öffnen, sofern Druckdifferenzen von > 8 Pa gegeben sind. (Siehe: Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen)

Deshalb werden raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einem Differenzdruck von 10 Pa auf Dichtheit geprüft.

  • Raumluftunabhängige Festbrennstoff-Feuerstätten in Verbindung mit zentraler Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung :

Raumluftunabhängigen Feuerstätten wird die Zuluft ausschließlich über einen dichten Anschluss vom Freien zugeführt. Dies kann idealerweise über einen Luft-Abgas-Schornstein für Festbrennstoffe erfolgen, der in getrennten Schächten (konzentrisch oder nebenliegende Anordnung des Luftschachts) die Luft von der Schornsteinmündung zur Feuerstätte führt.

Bei Festbrennstoffen ist zu beachten, dass ausschließlich Feuerstätten mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt) für diesen Anwendungsfall tatsächlich raumluftunabhängig sind! Nur diese dürfen ohne weitere Sicherheitseinrichtung im Wirkungskreis einer zugelassenen zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (maximal 8 Pa Unterdruck im Aufstellraum) betrieben werden.

Bei Planung und Ausführung der Lüftungsanlage ist gemäß DIN1946-6 rechnerisch oder messtechnisch (Einmessprotokoll) die Einhaltung des maximalen Unterdruckes von 8 Pa nachzuweisen.

  • Raumluftabhängige Festbrennstoff-Feuerstätten :

Gibt es für eine Feuerstätte nicht wie in Punkt 1 dargestellt eine raumluftunabhängige Zulassung, so ist diese raumluftabhängig, unabhängig vom Vorhandensein eines externen Luftanschlusses!

Eine raumluftabhängige Feuerstätte ist nicht auf Dichtheit geprüft, was bedeutet, dass sie vollständig oder teilweise ihre Verbrennungsluft vom Aufstellraum bezieht und somit im Betrieb, ggf. auch im Nicht-Betrieb, Raumluft über den Schornstein entweichen kann.

Eine raumluftabhängige Feuerstätte macht für den gemeinsamen Betrieb mit raumlufttechnischen Anlagen, wie einer mechanischen Lüftungsanlage, zudem stets eine Sicherheitseinrichtung mit DIBT-Zulassung erforderlich. Diese nimmt beim Auftreten eines Differenzdrucks von mehr als 4 Pa die Lüftungsanlage außer Betrieb.

 Feuerstätte raumluftabhängig (RLA)

 Feuerstätte raumluftunabhängig (RLU)

Feuerstätte (Art/System)

Welche Feuerstätten gibt es und dürfen an einem Schornstein betrieben werden?

Heizungsanlagen und Feuerstätten für gasförmige und flüssige Brennstoffe können sofern vom Hersteller freigegeben, an ein mehrschaliges Schornsteinsystem mit keramischen Innenrohren angeschlossen werden. Im Folgenden sollen Einzelraumfeuerstätten für Festbrennstoffe, z.B. Kamin- oder Kachelöfen, genauer betrachtet werden. Generell ist eine ausreichende Versorgung der Feuerstätte mit Verbrennungsluft sicher zu stellen. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen sind in bestimmten Fällen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen um den gemeinsamen Betrieb zu ermöglichen.

Was ist bei dem gemeinsamen Betrieb von Einzelraumfeuerstätten und raumlufttechnischen Anlagen zu beachten?

Bei gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten mit luftabsaugenden Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzug, Ablufttrockner, Zentralstaubsauger) ist folgendes zu beachten:

Gemäß Bauordnung §41 dürfen Lüftungsanlagen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten nicht beeinflussen. Darüber hinaus ist es Kleinkindern nicht möglich im Gefahrenfalle Türen zu öffnen, sofern Druckdifferenzen von > 8 Pa gegeben sind. (Siehe: Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen)

Deshalb werden raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einem Differenzdruck von 10 Pa auf Dichtheit geprüft.

  • Raumluftunabhängige Festbrennstoff-Feuerstätten in Verbindung mit zentraler Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung :

Raumluftunabhängigen Feuerstätten wird die Zuluft ausschließlich über einen dichten Anschluss vom Freien zugeführt. Dies kann idealerweise über einen Luft-Abgas-Schornstein für Festbrennstoffe erfolgen, der in getrennten Schächten (konzentrisch oder nebenliegende Anordnung des Luftschachts) die Luft von der Schornsteinmündung zur Feuerstätte führt.

Bei Festbrennstoffen ist zu beachten, dass ausschließlich Feuerstätten mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt) für diesen Anwendungsfall tatsächlich raumluftunabhängig sind! Nur diese dürfen ohne weitere Sicherheitseinrichtung im Wirkungskreis einer zugelassenen zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (maximal 8 Pa Unterdruck im Aufstellraum) betrieben werden.

Bei Planung und Ausführung der Lüftungsanlage ist gemäß DIN1946-6 rechnerisch oder messtechnisch (Einmessprotokoll) die Einhaltung des maximalen Unterdruckes von 8 Pa nachzuweisen.

  • Raumluftabhängige Festbrennstoff-Feuerstätten :

Gibt es für eine Feuerstätte nicht wie in Punkt 1 dargestellt eine raumluftunabhängige Zulassung, so ist diese raumluftabhängig, unabhängig vom Vorhandensein eines externen Luftanschlusses!

Eine raumluftabhängige Feuerstätte ist nicht auf Dichtheit geprüft, was bedeutet, dass sie vollständig oder teilweise ihre Verbrennungsluft vom Aufstellraum bezieht und somit im Betrieb, ggf. auch im Nicht-Betrieb, Raumluft über den Schornstein entweichen kann.

Eine raumluftabhängige Feuerstätte macht für den gemeinsamen Betrieb mit raumlufttechnischen Anlagen, wie einer mechanischen Lüftungsanlage, zudem stets eine Sicherheitseinrichtung mit DIBT-Zulassung erforderlich. Diese nimmt beim Auftreten eines Differenzdrucks von mehr als 4 Pa die Lüftungsanlage außer Betrieb.

 Feuerstätte raumluftabhängig (RLA)

 Feuerstätte raumluftunabhängig (RLU)