Reinigungs/Revisionsöffnungen

Was ist zu beachten wo sind sie zu platzieren?

Schornsteine müssen mindestens eine Reinigungs/Revisionstür haben. Sie müssen leicht und sicher gereinigt bzw. auf ihren Querschnitt hin überprüft werden können. Die untere Kante der Reinigungsöffnungen müssen mindesten 0,4 m bis 1,4 m über einer sicheren Standfläche liegen und einen Mindestabstand zu brennbaren Baustoffen einhalten, auch hier berät Sie Ihr Schornsteinfeger/in gerne bereits in der Planungsphase.

Die untere Reinigungs- / Revisionsöffnung ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses an der Sohle des senkrechten Teils der Schornsteinanlage anzuordnen.

Kann der Schornstein nicht von der Mündung her gereinigt werden können, ist eine obere Reinigungstür einzubauen. Diese Reinigungstür kann bis zu 5,0 m (in Einzelfällen nach Vereinbarung mit dem Schornsteinfeger auch bis zu 9,0 m) unterhalb der Schornsteinmündung angeordnet sein.

Reinigungsöffnungen in Schornsteinen müssen zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mindestens 40 cm entfernt sein.
Es genügt ein Abstand von 20 cm wenn ein Schutz gegen Wärmestrahlung vorhanden ist.
Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorn mindestens 50 cm und seitlich mind. je 20 cm über die Öffnungen vorspringen.

Der Abstand wird wie nachfolgend dargestellt ermittelt:
Grafik Reinigungsöffnungen 1
Grafik Reinigungsöffnungen 2

Reinigungs/Revisionsöffnungen

Was ist zu beachten wo sind sie zu platzieren?

Schornsteine müssen mindestens eine Reinigungs/Revisionstür haben. Sie müssen leicht und sicher gereinigt bzw. auf ihren Querschnitt hin überprüft werden können. Die untere Kante der Reinigungsöffnungen müssen mindesten 0,4 m bis 1,4 m über einer sicheren Standfläche liegen und einen Mindestabstand zu brennbaren Baustoffen einhalten, auch hier berät Sie Ihr Schornsteinfeger/in gerne bereits in der Planungsphase.

Die untere Reinigungs- / Revisionsöffnung ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses an der Sohle des senkrechten Teils der Schornsteinanlage anzuordnen.

Kann der Schornstein nicht von der Mündung her gereinigt werden können, ist eine obere Reinigungstür einzubauen. Diese Reinigungstür kann bis zu 5,0 m (in Einzelfällen nach Vereinbarung mit dem Schornsteinfeger auch bis zu 9,0 m) unterhalb der Schornsteinmündung angeordnet sein.

Reinigungsöffnungen in Schornsteinen müssen zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mindestens 40 cm entfernt sein.
Es genügt ein Abstand von 20 cm wenn ein Schutz gegen Wärmestrahlung vorhanden ist.
Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorn mindestens 50 cm und seitlich mind. je 20 cm über die Öffnungen vorspringen.

Der Abstand wird wie nachfolgend dargestellt ermittelt:
Grafik Reinigungsöffnungen 1
Grafik Reinigungsöffnungen 2