Vorschriften und Normen

Regelungen zur Aufstellung und zum Betrieb von Schornsteinen sind u.a. den Normen, den Landesbauordnungen und  den Feuerungsverordnungen der Bundesländer zu entnehmen. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist ein sachkundiger Ansprechpartner. Da er den Schornstein nach Fertigstellung im Auftrag der örtlichen Bauaufsichtsbehörde abnimmt, sollte er rechtzeitig angesprochen werden.

Mit Blick auf langfristige Nutzung und Schadenfreiheit ist die Verwendung von Schornsteinen mit keramischem Innenrohr zu empfehlen. Einzelheiten zum konstruktiven Aufbau eines Schornsteines enthalten die technischen Unterlagen unserer Mitgliedsfirmen.

Eine umfangreiche Hilfe bietet auch der „Detailplaner“ auf der Homepage der INITIATIVE PRO SCHORNSTEIN e.V.

LANDESBAUORDNUNGEN

  • Feuerungsverordnungen der Bundesländer
  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BlmSchV
  • Liste der Technischen Baubestimmungen

LISTE DER TECHNISCHEN BESTIMMUNGEN

DIN V 18160-1: 2006-1
Abgasanlagen – Planung und Ausführung

DIN 18160- 5 : 1998-5
Abgasanlagen – Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten – Anforderungen, Planung und Ausführung

DIN EN 13384
Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren

DIN EN 13384 – 1 : 2003-01
Abgasanlagen mit einer Feuerstätte

DIN EN 13384 - 2 : 2003 - 12
Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten