Keine Angst vor neuen Feinstaubregelungen
Nach einer Übergangsfrist bis 2014 sollen alle Einzelraumfeuerungsanlagen nicht mehr als 100 mg/m³ Feinstaub ausstoßen. Haben alte Feuerstätten zu hohe Emissionswerte, muss der Betreiber sie mit einem Abgasfilter versehen oder stilllegen.
Holz und Holzpellets sind umweltfreundliche, nachwachsende Brennstoffe. Sie setzen beim Verbrennen nicht mehr CO2 frei, als beim Wachstum der Pflanze gebunden wurde. Gleichzeitig vermindern sie die Abhängigkeit von importierten Energieträgern wie Gas und Öl. Kritisch ist bei der Verbrennung von Festbrennstoffen jedoch der in technisch veralteten Feuerstätten entstehende Feinstaub.
Die rasant gestiegene Anzahl Feststoff betriebener Feuerungsanlagen ließ den ausgestoßenen Feinstaub drastisch steigen. Deshalb will die Bundesregierung mit ihrem Referentenentwurf zur Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) den Feinstaubausstoß von mit Festbrennstoff betriebenen Feuerstätten begrenzen. Die neuen Regelungen sollen für alte und neue Feuerstätten gelten. Ausdrücklich ausgenommen sind gelegentlich betriebene, offene Kamine und gemauerte Kachelöfen. Ebenso wenig betroffen sind alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen. Letztere fallen unter den Bestandschutz. Für die betroffenen Feuerstätten bleibt viel Zeit zur Nachrüstung. Sollte der Referentenentwurf zur verbindlichen Verordnung werden, ist mit folgenden Regelungen zu rechnen:
| Zeitpunkt der Zulassung* | Nachrüstung erforderlich |
| vor 1975** | bis 2014 |
| 1975 - 1984 | bis 2017 |
| 1985 - 1994 | bis 2020 |
| ab 1995 | bis 2024 |
| * (vgl. Typenschild) **oder wenn kein Typenschild vorhanden ist | |
Die 1.Stufe des Referentenentwurfes betrifft alle Einzelraumfeuerungsanlagen, deren Typenprüfung vor 1975 erfolgte. Deren Betreiber müssen mit Hilfe der Zulassung (Typenschild) oder durch Feinstaubprüfung dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass die Feuerstätte nicht mehr als 100 mg/m³ Feinstaub ausstößt. Übersteigt der Wert diese Grenze, müssen sie bis 2014 die Anlage stilllegen oder nachrüsten. Nachrüstbare feinstaubfilter sind seit Anfang 2008 lieferbar. Bis 2024 sollen dann alle alten Feuerstätten den Anforderungen der Stufe 1 genügen.
Fast allen, heute erhältlichen Heizanlagen droht weder Stilllegung noch Filterzwang. Sie erfüllen bereits - unabhängig von der Preisklasse - die geforderten Grenzwerte. Feuerstätten, die nach in Kraft treten der Verordnung zugelassen werden, sollen maximal 60 mg/m³ Feinstaub ausstoßen. Ab 2015 sollen nur noch 20 mg/m³ zugelassen sein. Feuerstätten- und Schornsteinhersteller arbeiten daran, dieses ehrgeizige Ziel zu erfüllen.
Wer jetzt einen Kamin-, Kachelofen oder eine Pelletheizung kauft, sollte gezielt nach Anlagen mit niedrigem Feinstaub- und CO2–Ausstoß fragen. Diese Anforderungen erfüllen bereits Geräte der unteren Preisklassen. Kennzeichen für - über die Normkennzeichnung hinausgehende - Qualitätsmerkmale sind die Qualitätssiegel DINplus, Blauer Engel und das EFA-Siegel. Schornsteine mit keramischem Innenrohr eignen sich für alle Feuerstätten - auch für zukünftige. Es gibt daher keinen Grund, auf die Nutzung von Holz als umweltfreundlichem Brennstoff zu verzichten.
Holzheizungen sind eine preiswerte und umweltfreundliche Alternative zu Öl- oder Gasheizungen. Als Hauptheizung werden sie auch in Zukunft von vielen Stellen finanziell gefördert, als Einzelraumheizung sorgen sie für Wärme, wenn die Hauptheizung z. B. durch Stromausfall versagt. Jede Feuerstätte braucht aber einen geeigneten zuverlässigen Schornstein. Er muss ständige Temperaturwechsel, säurehaltige Kondensate und im Fall eines Rußbrandes extrem hohe Temperaturen aushalten. Wegen ihrer Robustheit und langen Lebensdauer empfehlen Experten einen mehrschaligen Schornstein mit keramischem Innenrohr.
Einen Flyer zum Thema Feinstaub und weitere Informationen zum Schornstein erhalten Sie kostenfrei bei der Initiative Pro Schornstein e.V., (4494 Niederbergkirchen, Blasiusstraße 20, Tel.: 08639/707 9561 oder unter info(at)proschornstein.de

Feinstaubflyer: HIER DOWNLOADEN


